Schmerzensgeld Bauchstraffung Paderborn

:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BAUCHSTRAFFUNG" ::

Bild-Zeitung vom 8. Mai 2008 – Bauchstraffung

NACH PFUSCH-OP! 5000 EURO FÜR „FRATZE“ AM BAUCH

Dortmund – Sie wollte nach zwei Schwangerschaften wieder knackig aussehen. Deshalb entschied sich Lara M (32) für eine Bauchstraffung. Doch das OP-Ergebnis machte sie ganz krank…

Als sie aus der Narkose aufwachte, klaffte eine 43 Zentimeter lange Narbe auf ihrem Bauch. Strandurlaub und Bikini ade. Lara M. schämte sich, verhüllte die hässliche Narbe am Bauch, die aussieht wie eine Halloween-Fratze.

Das Bauch-Pfusch-Opfer: „Der Schnitt der Operation verlief viel zu hoch. Jeder Blick in den Spiegel ist ein Horror für mich.“

Lara M. ging zum Anwalt, klagte gegen den Arzt vor Gericht und bekam Recht. Ihr Anwalt Stefan Hermann (42, Marl) sagte BILD nach dem Urteil: „Wir haben 5000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Außerdem muss der Arzt für weitere Schäden haften. Vielleicht muss meine Mandantin nochmals operiert werden.“

zurück?

Mendener Zeitung vom 7. Juni 2007 – Bauchstraffung

SCHÖNHEITS-OP GING SCHIEF

Nach Bauchstraffung in Essen blieben schmerzende Narbe und Depressionen. Berufung gegen zu niedrigen Schadensersatz für 31-jährige Mendenerin folgt.

Menden – „Ich gehe nicht mehr freiwillig unter Leute. Wenn ich das Haus verlasse, dann nur meinen Kindern zuliebe.“ Die 31-jährige Lara M. aus Menden (Name von der Reaktion geändert) leidet unter schweren Depressionen, seit sie sich im Oktober 2004 in der Universitätsklinik Essen den Bauch straffen ließ. „Ich habe zwei Kinder und nach der zweiten Schwangerschaft war klar, dass mein Bauch nie wieder so aussehen würde wie vorher.

“ Die Möglichkeit einer Brauchstraffung ging Lara M. nicht mehr aus dem Kopf. „Und als ich dann eine Freundin zu einem Schönheitschirurgen begleitete, befragte ich ihn spontan zu meinem Fall.“ Mann könne eine Bauchstraffung vornehmen, bekam Lara M. zu hören. Wiederholt erhielt die damals 29-Jährige auf die Frage, ob die Narbe auch wirklich soweit in Richtung Schambein verlegt werden könne, so dass sie wieder Hüfthosen und Bikinis tragen könne, eine positive Antwort. Nach dieser Aussage stand einer Operation nichts im Wege. Schon kurz nach der OP begann Lara M. aber zu zweifeln, ob die Bauchstraffung nach ihren Vorstellungen verlaufen sei. „Die Narbe war unregelmäßig und schmerzte und lag viel zu hoch.“

Zuerst beruhigte man die Patientin, die Lage der Narbe würde sich noch ändern, dies trat aber nicht ein. So schaltete Lara M. schließlich einen Anwalt ein. „Ich wusste mir einfach nicht mehr zu helfen, die Depressionen wurden immer schlimmer. Und die Narbe schmerzte so sehr, dass ich bestimmte Bewegungen nicht mehr machen konnte.“ So klagte Lara M. gegen den ausführenden Chirurgen und fordere Schmerzensgeld und eine Schmerzensgeldrente. „Aber die Anwältin des Chirurgen hat direkt alles abgewiegelt und gesagt, ihr Mandant habe keine Fehler begangen“, berichtet Lara M. vom Prozess vor dem Landgericht Essen. Das eingeholte Gutachten von der Klink für plastische Chirurgie am Universitätsklinikum Aachen bestätigt aber, dass die gewählte Schnittführung und die so entstandene Narbe „nicht dem guten Standart der plastischen Chirurgie“ entspricht. Dennoch ist das Urteil für Lara M. negativ ausgefallen. Der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann, der Lara M. vertritt, äußerte sich zum Urteil des Essener Landgerichtes wie folgt: Die ausgeurteilte Summe ist in jeder Hinsicht inakzeptabel, um nicht zu sagen lächerlich. Für uns steht heute schon fest, dass wir in jedem Fall in Berufung gehen werden.

zurück?

Bild-Zeitung vom 31. Mai 2007 – Bauchstraffung

IHREN BIKINI HAT SIE SCHON SEIT ÜBER ZWEI JAHREN NICHT MEHR GETRAGEN.

Essen - Strandurlaub und im Meer baden sind für Lara M (31) undenkbar. Der Grund: Ärztepfusch. Nach ihrer zweiten Schwangerschaft ließ sich die junge Frau im Oktober 2004 den Bauch straffen. Was als Schönheitskorrektur gedacht war, entpuppte sich als Alptraum. Eine hässliche Narbe (43 cm) schlängelt sich nun über ihren Bauch. Lara M. geht seitdem nicht mehr raus. Bauchfreie Kleidung will sie nicht mehr tragen, sie schämt sich.' Das Pfuschopfer zu BILD: „Die Narbe sollte unter der Gürtellinie verlaufen. Das war auch so mit dem Arzt besprochen. Ich wollte doch wieder meinen Bikini tragen. Als ich das Ergebnis sah, war ich geschockt, leide unter Depressionen.“

Sie sah keinen Ausweg mehr, ging zum Rechtsanwalt.

Der reichte sofort die Klage ein. Gestern trafen sich Arzt und Patientin im Gerichtssaal wieder. Die Forderungen: 35000 Euro Schmerzensgeld. Weil es in der Verhandlung zwischen Lara M. und ihrem Arzt zu keiner Einigung kam, entscheidet nun das Gericht über die Höhe des Schmerzensgeldes. Urteil: Heute.

zurück?

Bild-Zeitung vom 03. Februar 2006 – Bauchstraffung

DIESE SCHÖNE FRAU IM OP VERSTÜMMELT.

Dortmund – Im Bikini in der Sonne räkeln, die Blicke der Männer auf ihrem makellosen Körper – das war einmal…

Lara M. (30, Name geändert) schämt sich, verhüllt ihren Bauch mit der riesigen OP-Narbe (43 Zentimeter), die aussieht wie eine hässliche Halloween-Fratze. Nach zwei Schwangerschaften wollte sie sich wieder attraktiv fühlen und entschied sich für eine Bauchstraffung beim Schönheits-Chirurgen: Es war der Fehler ihres Lebens!

Jetzt streitet sich Lara M. mit ihm vor Gericht. Anwalt Stefan Hermann (40, Marl): „Wir fordern 35000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.“ Traurig erinnert sich die Narbenfrau: „Im September 2004 stand die kosmetische OP in einer Ruhrgebiets-Klinik an: Ich hatte Angst. Der Doktor schmunzelte nur.“

Bei der OP (1800 Euro) wurden 200 Gramm Haut entfernt. Die Narbe sollte so tief unter der Gürtellinie platziert werden, dass Lara M. Bikinis tragen kann. Aber das lief schief. Der Schnitt viel zu hoch. Jeder Blick in den Spiegel ist nur noch Horror.

Das Gericht hat eine Zahlung von 15000 Euro vorgeschlagen. Arzthaftungsexperte Hermann: „Das zeigt, dass Lara M. im Recht ist.“ Prozess im Frühjahr

zurück?